Thorsten Schetat

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Meister)
Gebäudeenergieberater ( HWK)

Thorsten Schetat
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Energienews


09.01.2019

Diese Heizungen müssen raus

Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Die Zahlen sind beträchtlich: Für mehr als 1 Mio. alte Öl- und Gasheizungen deutschlandweit gilt im Jahr 2019 die Austauschpflicht. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfeger-Protokoll oder in den Bau-Unterlagen prüfen, ob ihre Heizung eine Ü30-Heizung ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet. Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei einem Tausch möglichst Heizkessel zu kaufen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Heizung sich eignet, erklären Gebäude-Energieberater aus der Region. Ein Tausch lohnt sich übrigens oft auch schon nach 20 Jahren.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungs-Telefon von Zukunft Altbau 0 80 00/12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de

 

 

 




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