Thorsten Schetat

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Meister)
Gebäudeenergieberater ( HWK)

Thorsten Schetat
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Energienews


06.11.2018

Probleme beim Mieterstrom --- Vorteile bei Stecker-Photovoltaik-Geräten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bemängelt, dass für die Mieterstrom-Förderung in Deutschland hohe bürokratische Hürden bestehen. Aus diesen Gründen wird die Förderung vermutlich bisher nur wenig genutzt und es existieren nur 221 Mieterstrom-Anlagen (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand August 2018). Verbraucher können jedoch über Stecker-Photovoltaik-Geräte ihren Strom selber erzeugen.

Stecker-Photovoltaik-Geräte bieten Verbrauchern die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. In einer Mietwohnung sollte vor der Inbetriebnahme die
Erlaubnis des Vermieters eingeholt und der Anschluss des Geräts dem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden. Dieser darf ihn nicht verbieten, aber Bedingungen für den Anschluss stellen wie beispielsweise den Einbau eines Stromzählers mit Rücklaufsperre. Möglicherweise wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Es sollte nur ein Solargerät in Betrieb genommen werden und dieses zuvor möglichst unverschattet und sicher montiert werden.

Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter: 0800 – 809 802 400.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater