Thorsten Schetat

bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Meister)
Gebäudeenergieberater ( HWK)

Thorsten Schetat
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Energienews


21.01.2020

VdZ-Formulare zum hydraulischen Abgleich weiterhin gültig

Die von der VdZ in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA entwickelten Nachweisformulare zur Bestätigung des durchgeführten hydraulischen Abgleichs sind nach Anpassung der Förderprogramme im Bereich Gebäudesanierung und Heiztechnik zum 01.01.2020 weiterhin gültig. Eine inhaltliche Überarbeitung der Formulare war nicht notwendig.

Für die BAFA-Förderung zur Erneuerung der Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien (MAP) und für das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) wird das Formular Einzelmaßnahmen verwendet. Der Austausch des Wärmeerzeugers wird als Einzelmaßnahme seit dem 01.01.2020 nicht mehr von der KfW gefördert. Die KfW fördert weiterhin Dämmmaßnahmen, die Erneuerung von Fenstern und Türen, den Anschluss an Nah- und Fernwärme sowie die Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahmen. Hierbei ist weiterhin der hydraulische Abgleich durchzuführen und mit dem Formular Einzelmaßnahme nachzuweisen.

Die Formulare sind vom Handwerker auszufüllen und dem Kunden mit der Dokumentation zu übergeben. Sie müssen bei Beantragung einer KfW- oder BAFA-Förderung nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragstellenden lediglich aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf die Durchführung des hydraulischen Abgleichs jederzeit nachweisen.

Aktuell stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung

Weiteres Informationsmaterial und eine Übersicht über die zulässigen Verfahren zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs finden Sie hier https://www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich/




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